Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und weitere Informationen & Hinweise der Permanent UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Augustastraße 12, 46145 Oberhausen
Mit Betreten des Festivalgeländes / der Location, erklärt sich der Gast mit den nachstehenden Punkten einverstanden:
1. EINLASS:
a.) Nur mit gültiger Eintrittskarte erfolgt der Einlass zur Veranstaltung. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarte an Dritte ist nicht gestattet.
b.) Das Hausrecht liegt beim Veranstalter, der sich das Recht vorbehält, aus gegebenem Grund dem Besucher den Einlass zu verwehren. Der Besucher hat in diesem Fall das Recht auf Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte. Liegt die Verweigerung des Einlasses einzig und allein in der Person des Besuchers begründet, z.B. wegen übermäßigem Alkoholkonsum oder Drogenkonsum, wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
c.) Durch Dritte angefallene System-/ Vorverkaufsgebühren und Banktransfergebühren werden nicht erstattet.
d.) Sollte der Veranstalter weder grob fahrlässig noch mit Vorsatz handeln, ist ein darüber hinausgehender Schadensanspruch ausgeschlossen.
e.) Der Einlass auf das Festivalgelände, oder in eine Location ist ohne Ausnahmen erst ab 18 Jahren gestattet, es sei denn, die Veranstaltung wird offiziell mit Einlass ab 16 Jahren beworben. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, oder der Location, gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
2. ABSAGE / VERSCHIEBEN DER VERANSTALTUNG / PROGRAMMÄNDERUNGEN:
a.) Bis zum Beginn der Veranstaltung kann diese noch ohne Angaben von Gründen abgesagt werden. Geschieht dies, besteht lediglich ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
b.) Den Termin der Veranstaltung im zumutbaren Rahmen zu verlegen liegt im Recht des Veranstalters.
c.) GILT FÜR OPEN AIR TERMINE: Für eine mögliche schlechte Wetterlage am Veranstaltungstag wurde ein oder mehrere Ersatztermin(e) festgelegt und mit Hinweis auf die Infos & AGBs angekündigt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bis zu 3 Tage vor dem Event, die Veranstaltung auf den ersten Ersatztermin zu verlegen, bzw. wenn nötig auf den zweiten Ersatztermin. Ob der Termin aufgrund einer schlechten Wettervorhersage auf den Ersatztermin gelegt wird bestimmt allein der Veranstalter. Die Eintrittskarten behalten dann ihre Gültigkeit und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sollte der Ersatztermin nicht in Anspruch genommen werden, findet die Veranstaltung wie eigentlich geplant am ersten Termin statt. Dann bei jedem Wetter, soweit die Wetterlage dies zulässt nach Ansicht des Veranstalters und er diese verantworten kann.
Auf folgende Events trifft der Punkt 2c aktuell zu:
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d.) Sollte aufgrund der Witterung Gefahr für Leib und Leben bestehen, wird die Veranstaltung sofort beendet. Es besteht kein Schadensersatzanspruch oder Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, es sei denn dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden. Falls die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder gerichtlicher Entscheidung beendet wird, besteht kein Schadensersatzanspruch oder Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, es sei denn dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden. Gleiches gilt auch falls eine Gefährdung der Gäste durch eine drohende Eskalation oder das Fehlverhalten anderer Besucher zum Abbruch der Veranstaltung führen.
e.) Das Line-Up (Künstlerprogramm) kann kurzfristig geändert werden. Änderungen können auch noch nach Beginn des Festivals / der Veranstaltung aus berechtigtem Grund geschehen. Die Änderungen werden durch Aushänge auf dem Gelände / in der Location bekannt gegeben. Jegliche Änderungen, Verschiebungen oder Absagen werden schnellstmöglich bekannt gegeben. Seitens des Besuchers können keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
3. LAUTSTÄRKE:
a.) Der Lautstärkepegel einer Musikveranstaltung kann in erhöhtem Maße auftreten. Auch wenn der Veranstalter jegliche nötige Vorsorge trifft, um Hör- und Gesundheitsschäden zu unterbinden, wird zur Vorbeugung empfohlen Ohrstöpsel zu nutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht keinerlei Haftung für eventuell auftretende Hörschäden o.ä., es sei denn der Veranstalter kommt seiner Pflicht nicht nach und handelt mit Vorsatz oder grob fahrlässig.
4. SCHADENSERSATZANSPRUCH:
a.) Ausgeschlossen sind jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern und seinen gesetzlichen Vertretern aufgrund von Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Vorsatz des Veranstalters, grobe Fahrlässigkeit, sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sind ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung. Der Schadensersatzanspruch wird hier beschränkt auf den Ersatz/ oder die Wiederbeschaffung eines vorhersehbaren, typischen Schadens. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
5. HAUSRECHT, SICHERHEIT & VERBOTENE GEGENSTÄNDE:
a.) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Hausrecht. Dieses wird ausschließlich durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte ausgeübt.
b.) Am Eingang findet durch einen Sicherheitsdienst eine Taschenkontrolle und ggf. eine Leibesvisitation statt. Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Gast mit diesen Regelungen einverstanden.
c.) Folgende Gegenstände dürfen nicht mit auf das Gelände / Location genommen werden:
d.) Bei Verstoß gegen diese Regelung oder gar gesetzliche Vorschriften, kann der Einlass verwehrt bleiben oder es erfolgt nachträglich der Platzverweis vom Veranstaltungsgelände, wenn erst nach Einlass ein Verstoß stattfindet, bzw. gesehen wurde. In diesen Fällen ist Schadensersatz oder Rückvergütung ausgeschlossen, es sei denn dem Veranstalter wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen.
6. FOTO & VIDEO AUFNAHMEN:
a.) Durch den Kauf der Eintrittskarte und mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes genehmigt der Gast unwiderruflich die Verwendung der von ihm aufgenommenen Bilder und sonstigen Aufnahmen in Bild und Ton, die durch den Veranstalter sowie dessen Beauftragte im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden. Er stimmt der Verwendung der Aufnahmen zur Verwertung in Form von Ton- und Bildaufnahmen in aktuellen und zukünftigen Medien, sowie der digitalen Verbreitung uneingeschränkt zu. Dazu können zählen: Veröffentlichung von Fotos auf diversen Internetplattformen, in Magazinen/ Zeitungen, aber auch die Nutzung für Ablichtung in zukünftigen Promotionmaßnahmen wie Booklets oder die Vermarktung durch sogenannte "Aftermovies" oder Trailer für ein Folgeevent.
b.) Für den privaten Gebrauch ist das Fotografieren mit Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion erlaubt.
c.) Nicht erlaubt sind Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion.
d.) Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Mitschnitte jeglicher Art in Form von Bild- und Tonmitschnitten zu machen ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters.
e.) Insbesondere Musikaufnahmen durch MP3/4 Rekorder oder ähnlichen Geräten und/oder Veröffentlichung dieser Aufnahmen, ist durch die Künstler oder deren rechtlichen Vertreter strengstens untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
7. PARKEN:
a.) Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen und öffentlichem Parkraum erlaubt und geschieht auf eigene Gefahr.
b.) Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, er (der Veranstalter) oder der von ihm eingesetzte Ordnerdienst handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Den Anweisungen des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten. Falsch geparkte Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig abgeschleppt.
c.) Wurde für einen Event, aufgrund behördlicher Auflagen, die Verkehrsführung (Umleitung der Strecke, Tempolimits, Parkverbote..) durch Ersatzbeschilderung geändert, so gilt diese zwingend, so lange bis die eigentliche Beschilderung wieder freigegeben wurde.
8. SONSTIGES:
a.) Seitens des Veranstalters besteht keinerlei Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände jeglicher Art.
b.) Gewerbsmäßige Handlungen jeglicher Art bedürfen einer vorherigen Absprache sowie der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
c.) Es ist grundsätzlich nicht erlaubt die Bühnen & Traversen für körperliche Aktionen wie Stage Diving, Crowd Surfing etc. zu nutzen, auf sie zu klettern oder für sonstige missbräuchliche Verhaltensweisen zu nutzen. Ein solches Verhalten führt zum sofortigen Verweis von der Veranstaltung.
d.) Tiere sind auf dem Festivalgelände / in der Location nicht erlaubt.
e.) Der Ausschank von Getränken erfolgt ausschließlich an den Theken auf dem Veranstaltungsgelände in dafür zugelassenen Plastikbechern / Pinnekes, auf die ggf. Pfand (wenn ausgewiesen) erhoben wird. Pfandbecher können an den Theken gegen Pfandbons oder neue Getränke getauscht werden. Der Eintausch der Pfandbons gegen Bargeld erfolgt nur an den Bonständen. Es können max.15€ in Pfandbons oder Pfandmarken oder Guthaben auf Verzehrkarten des aktuellen Events pro Person zurückgetauscht werden. Nach Beendigung der Veranstaltung schließen die Bonkassen, ein Rücktausch von Pfandbons-/marken ist danach nicht mehr möglich.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
a.) Für jegliche Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Oberhausen vereinbart. Es gilt das deutsche Recht.
b.) Wenn eine der bis zu diesem Punkt genannten Klauseln unwirksam wird oder unwirksam sein sollte, werden die restlichen Klauseln davon nicht berührt. Im Fall der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung ein.